CoronaNews - Antrag auf Soforthilfe für Unternehmer ab 25.03.2020

  • 3 Jul 2020
  • Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

Soforthilfepaket des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg für Unternehmer ab 25.03.2020

Ab Mittwochabend, den 25.03.2020 wird der Antrag auf Sofort-Hilfe auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg verfügbar sein.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Anträge können von gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit einer Staffelung nach der Zahl der Beschäftigten:

  • bis zu 5 Beschäftigten (9.000,- € für 3 Monate) bzw.
  • bis zu 10 Beschäftigten (15.000,- € für 3 Monate) gestellt werden.

Antragsberechtigt sind zudem nur Firmen mit ihrem Hauptsitz in Baden-Württemberg haben und noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes beantragt oder erhalten haben.

Folgende Informationen sind für den Antrag erforderlich (bitte halten Sie diese für den Antragsprozess bereit):

  • Mitgliedsnummer der IHK oder Handwerkskammer (sofern vorhanden)
  • Kundennummer L-Bank (sofern Sie bereits Kontakt hatten und diese Nr. vorhanden ist)
  • Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer)
  • Bankverbindung
  • Im Rahmen des Antrags wird eine sog. De-minimis-Erklärung angefordert werden (es darf nur eine bestimmte Höchstsumme an Fördermitteln an eine Firma ausgezahlt werden).
  • Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben.
  • Höhe des Liquiditätsengpasses (kalkuliert auf drei Monate).
  • Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
  • Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente im .pdf-Format hochgeladen werden können.

Sollten Sie Unterstützung benötigen bei der Antragstellung, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Sobald es weitere Neuerungen zum Zuschuss gibt, halten wir Sie selbstverständlich über diesen Weg auf dem Laufenden.

 

Bitte passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben gesund!

Michael Pfaff & Sven Dittrich

 

Pfaff & Dittrich Steuerberater GbR (Rust)

Als Mandant der Steuerberatung Pfaff & Dittrich GbR profitieren Sie von unseren Erfahrungen, unserem Know-How und von unserem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot. Egal aus welcher Branche Sie kommen, ob Sie national oder international tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist. Erstellung von Steuererklärungen Jahresabschlüsse Finanz- und Lohnbuchführung USt-Vergütungsverfahren in Deutschland sowie im Ausland Existenzgründungen Rentabilitätsvorschau Businesspläne Besteuerung von Ferienwohnungen Vereinsbesteuerung Gastronomiegewerbe Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen Vertretung vor den Finanzbehörden und - gerichten Komplexe Zahlen durchschauen, richtig deuten und verständlich machen Registrierung oder Beantragung einer französischen Steuernummer beim ausländischen Finanzamt.   Uns ist es wichtig, Sie kennen zu lernen. Was macht Ihre Person aus und was sind Ihre persönlichen, unternehmerischen oder beruflichen Ziele? Worauf kommt es Ihnen an und wo wollen Sie hin? Umso besser wir Sie kennen, umso zielorientierter und konkreter können wir auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen. Wir möchten nicht nur mit Zahlen arbeiten, sondern die Menschen, mit deren Zahlen wir jonglieren, kennen lernen. Hierbei ist es uns sehr wichtig, dass Sie auch uns kennen lernen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt ein gegenseitiges Kennen lernen voraus. Aus diesem Grund nehmen wir uns die Zeit für Sie und Ihre Anliegen. Schreiben Sie uns eine E-Mail – Rufen Sie uns an – Kommen Sie vorbei! Wir sind für Sie da! Büro Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Montags bis 19 Uhr Freitag: 08.00 - 14.30 Uhr   Uns erreichen Sie auch außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.