Entscheidung über Heizkostenverordnung mit Bedingung ist gefallen.

  • 8 Nov 2021
  • Klaus Hess Hausverwaltungen eG

Im August 2021 wurde vom Bundeskabinett die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Nun hat der Bundesrat am 5. November zugestimmt – unter einer Bedingung: Die Auswirkungen der Neuregelungen sollen nach drei Jahren evaluiert werden.

Das Bundeskabinett hatte Anfang August 2021 eine Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.

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Klaus Hess Hausverwaltungen eG

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