Kurzzeitpflege

Leistungen

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. 

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers auf der Grundlage des §42 SGB XI und §61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII. Angehörigen ermöglicht die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Entlastung, oder bereitet den zu pflegenden Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Voraussetzung für die Kurzzeitpflege ist, dass eine häusliche Pflege nicht möglich ist und eine teilstationäre Pflege (teilstationär bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Versorgungsangebotes. Teilstationäre Versorgungseinrichtungen, die oft als Tageskliniken organisiert sind, können einen Betreuungsbedarf erfüllen, der für rein ambulante Pflege zu hoch wäre) alleine nicht ausreicht.

  • Kategorie: Kurzzeitpflege,  Pflege,  Personal 

pflege-ost - Carolin Kühne

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